Inhalt und Umfang der Gesuche

Die Gesuche sollen frei formuliert sein. Sie müssen enthalten:

  • kurzer Projektbeschrieb (Zielsetzung, Methoden, Vorarbeiten)
  • besondere Relevanz des Projektes
  • ausführende Personen (Kurzbeschrieb)
  • Zeitplan
  • detailliertes Budget
  • Höhe der von der SFP beantragten Mittel
  • Angaben über Einreichung des Gesuches andernorts; bereits erhaltene Zusagen

Der Umfang der Gesuche sollte 6 Druckseiten inkl. Bilder nicht überschreiten. Digital sollte das Gesuch in einer einzigen pdf-Datei von max. 3 MB abgeliefert werden

 

Abgabetermine

1. März und 1. Oktober

Die Gesuche sind doppelt einzureichen: digital per E-Mail, sowie 1 Exemplar auf Papier per Briefpost. Der Gesuchsteller erhält eine Bestätigung des Eingangs des Gesuches. Über Annahme oder Ablehnung der Gesuche entscheidet der fünfköpfige Stiftungsrat in zwei Sitzungen pro Jahr (im Frühling und Spätherbst).

 

Adresse

Dr. Annekäthi Heitz-Weniger
Präsidentin Stiftung zur Förderung der Pflanzenkenntnis
Mühlestiegstrasse 44
CH-4125 Riehen
Tel. 061 643 01 15

E-Mail: info@stiftung-pflanzenkenntnis.ch